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Wer hätte das gedacht? Trotz eigenen Gartens darf man dennoch nicht einfach ohne Weiteres einen Baum fällen.

 

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Für Bäume ab einem bestimmten Durchmesser und einer gewissen Höhe muss sich der Gartenbesitzer von der Stadt eine Erlaubnis einholen. Jede Gemeinde oder Stadt hat ihre eigene Baumschutzsatzung. In dieser Satzung ist festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen ein Baum gefällt werden darf.

 

Das klingt auf den ersten Blick merkwürdig, hat aber den Grund, dass dadurch die Gemeinde bzw. die Stadt die Durchgrünung aufrecht erhalten kann, was sowohl vom Standpunkt der Ökologie als auch in Bezug auf das Stadt- und Landschaftsbild wichtig ist. Somit muss der Gartenbesitzer oft auch neue Bäume oder Sträucher als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen pflanzen.

 

Grundsätzlich gilt, dass lediglich in der Zeit von Oktober bis Anfang März gefällt werden darf. Dieser Zeitraum ergibt sich durch die Rücksicht auf die Brut- und Nistzeit der Vögel.

 

Februar ist ein guter Zeitpunkt, um Laubbäume zu fällen. Zu dieser Zeit führen die Bäume noch wenig Wasser und das Holz kann über den Sommer gut trocknen.

 

Schutzmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen sind ein absolutes Muss! Steht der Baum nicht zu allen Seiten frei, ist gezieltes Fällen recht schwierig. Auch ab einem Stammdurchmesser von 15 cm empfehlen wir professionelle Baumfäller.

 

Ein gutes Video, wie der Profi einen Baum fällt, findet ihr hier: Fachgerechtes Baumfällen

 

Autor: Sofja Tuch

Bild: moorhenne  / pixelio.de

 

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